HINWEISE ZUR BEDIENUNG DES EXPOSITIONSRECHNERS

- Wählen Sie für die Expositionsermittlung aus, ob Sie die Mittelwerte gemessener
Immissionswerte verschiedener Maschinengruppen (Datenquelle: interne Datenbank),
oder eigene Messwerte  (Datenquelle: externe Daten) verwenden möchten. Nach dem Neustart
des Programms ist der INTERN- Modus eingestellt.

INTERNE DATENBANK-Modus:
- Nach Auswahl der zutreffenden Einsatzangaben erfolgt eine sofortige Berechnung
der Teilexposition (Beschleunigung und Punktewert) für alle Richtungen (x,y,z), die
im Feld "Ergebnis Belastungsabschnitt" angezeigt wird. Eine erneute Wahl von Angaben
aus den Listen führt zur Korrektur der Anzeige. Nicht zulässige Kombinationen von Angaben
werden durch die Meldung "ungültige Wahl!" gekennzeichnet. Eine Expositionsberechnung
erfolgt dann nicht.

EIGENE DATEN-Modus
- Für die Berechnung der Teilexposition ist ein Eintrag in dem Formularfeld "Einwirkungsdauer"
und mindestens ein Schwingungskennwert für a(x), a(y) oder a(z) notwendig. Eine Angabe für
die Maschinengruppe und den Maschinentyp ist für die Berechnung nicht notwendig; diese
werden aber für das vollständig ausgefüllte Protokoll benörtigt.
- Durch Anklicken des OK-Buttons im Dateneingabebereich wird  die Teilexposition berechnet
und im Feld "Ergebnis Belastungsabschnitt" angezeigt.

Beachten Sie bei der Eingabe der Einwirkungsdauer, dass vibrationsfreie Zeiten nicht
erfasst werden!

Durch Anclicken des ÜBERNEHMEN-Buttons  im Feld "Ergebnis der eingegebenen Belastung"
wird die Teilexposition in die Belastungsabschnittstabelle eingetragen und die Tagesexposition
in Form von Tagesexpositionspunkten  für die hier eingetragenen Belastungsabschnitte berechnet.

Praktischerweise werden z.Z. nur fünf  Belastungsabschnitte berücksichtigt!

Bei der Berechnung der täglichen Schwingungsbelastung erfolgt ein Vergleich mit den in
Deutschland gültigen Auslöse- und Grenzwerten. In Abhängigkeit des gegeben Hinweises müssen
Maßnahmen gemäß der LärmVibrationsArbSchV  zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung
des Maschinenführers festgelegt werden.

In Abhängigkeit des Hinweises sind u.a. folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Keine Gefährdung PE(8) ist kleiner/gleich dem Auslösewert (100)
Hier ist von einer geringen Schwingungsbelastung auszugehen. Wenn der Punktwert
nahe beim Auslösewert liegt, sind angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die
Belastung zu reduzieren. Dem Maschinenführer sind Hinweise für eine Minderung
er Belastung zu geben. 
Auslösewert ist Überschritten PE(8) überschreitet den Auslösewert (100) und ist kleiner/gleich dem
Grenzwert*.

Hier ist eine Einsatzstrategie zu erarbeiten, um die Belastung zu minimieren. Gemäß
§§ 13, 14 der LärmVibrationsArbSchV ist eine Vorsorgeuntersuchung  dem Maschinen-
führer anzubieten.
Grenzwert ist überschritten PE(8) überschreitet den Grenzwert*.
Hier sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastung zu senken.
Gegebenenfalls ist eine Einsatzzeitreduzierung notwendig. Gemäß §§ 13, 14 der
LärmVibrationsArbSchV besteht eine Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung des Maschinen-
führers.
* in Abhängigkeit des höchsten Achsenwertes gilt:
  Grenzwert (z-Achse) = 256 Punkte; Grenzwert (x,y-Achse) =  529 Punkte

Für die Dokumentation Ihrer Belastungsanalyse (z.B. für eine Gefährdungsbeurteilung des
Arbeitsplatzes) können Sie unter "PROTOKOLL" ein druckbares Dokument erstellen. Tragen
Sie bitte noch die angeforderten Angaben ein.